Allgemeine
Geschäftsbedingung der CDS SYSTEME GmbH & Co. KG für die Ersteigerung von
Domainnamen, hier Domain-Marktplatz-AGB

Stand 01.06.2022

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CDS SYSTEME GmbH &
Co. KG für den Datenbank-Service in Form der Bereitstellung einer Plattform für
den Kauf und Verkauf von Domainnamen und Internetprojekten
(„Domain-Marktplatz-AGB“). Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle
Version dauerhaft im Internet unter „https://benic.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen/“ im
Menü “Allgemeine Geschäftsbedingungen” verfügbar ist.
Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der
allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü “Datei” – Befehl
“Drucken”) oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes
Speichermedium zu kopieren (Menü “Datei” – Befehl
“Speichern”). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme,
zum Ausdruck und zum Kopieren dieser Domain-Marktplatz-AGB aufgefordert.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Domain-Marktplatz-AGB gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der CDS SYSTEME GmbH & Co. KG (XXXX). Sämtliche
Bestimmungen der AGB gelten, sofern in diesen Domain-Marktplatz-AGB keine
abweichenden Regelungen getroffen worden sind, entsprechend für diese
Domain-Marktplatz-AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen Regelungen in den
AGB und in diesen Domain-Marktplatz-AGB gehen die Bestimmungen dieser
Domain-Marktplatz-AGB vor. Im Übrigen bleiben alle Bestimmungen der AGB von
diesen Domain-Marktplatz-AGB unberührt und in Kraft, sofern sie nicht
ausdrücklich durch diese Marktplatz AGB eine Änderung erfahren haben. Mit
Bestätigung dieser Domain-Marktplatz-AGB akzeptiert der Kunde die Regeln der
CDS SYSTEME GmbH & Co. KG hinsichtlich der
Domain-Marktplatz-Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand

Die CDS SYSTEME GmbH & Co. KG betreibt eine Plattform spezialisiert auf
den Handel mit Domainnamen und Internetprojekten. Kunden können Domainnamen in
die Verkaufs-Datenbank eintragen und mittels einer Vielzahl von
Angebotsformaten und Funktionen zum Verkauf auf der öffentlichen Plattform
freigeben. Diese Plattform umfasst Webseiten, welche hier abrufbar sind
(„Domain-Marktplatz“). Die Art der Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht ist
abhängig von der vom Kunden gewählten Angebotsform sowie der jeweiligen im
Domain Marktplatz verfügbaren Webseite. Kunden können die von ihnen in die
Verkaufs-Datenbank eingetragene Domainnamen jederzeit wieder daraus entfernen
und damit die Veröffentlichung auf dem Domain-Marktplatz aufheben. Dies gilt
nicht, wenn und solange der jeweilige Domainname Gegenstand einer laufenden
Verkaufsverhandlung , Auktion oder Domainvermittlung ist. Kaufinteressierte
Kunden und Nutzer können für Domainnamen Gebote abgeben und Angebote annehmen.
Das Verhältnis des eintragenden Kunden (Domain-Anbieter) zu uns sowie das
Verhältnis des kaufinteressierten Kunden zu uns bestimmen sich nach diesen
Domain-Marktplatz-AGB. Die Vertragsanbahnung, der Vertragsschluss und die
Abwicklung des geschlossenen Vertrages zwischen dem eintragenden Kunden
(Domain-Anbieter) und dem kaufinteressierten Kunden bestimmen sich gleichfalls
nach den Bestimmungen dieser Domain-Marktplatz-AGB. Den Kunden und Nutzern ist
es untersagt miteinander zu kommunizieren. Insbesondere ist es ihnen nicht
gestattet hierüber den Kauf bzw. Verkauf von Domainnamen unter Umgehung von uns
anzubahnen oder vorzunehmen und somit an uns zu zahlenden Gebühren zu umgehen.
Kunden und Nutzer stimmen zu, in dem Kommentarfeld weder Ziffern oder E-Mail
Adressen einzutragen noch anderweitig Kontakt zu Käufern / Verkäufern zwecks
Umgehung aufzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung sind wir
berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe sich nach den
Umständen des jeweiligen Einzelfalls richtet und im Streitfall vom Gericht zu
überprüfen ist.

3. Gebühren

Wir erheben eine Verkaufsgebühr für Domainnamen, welche verkauft wurden oder
bei der der Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer durch die Nutzung des
Domain-Marktplatzes erst maßgeblich ermöglicht wurde. Die Höhe und der
Schuldner der Gebühr beträgt 5% des Verkaufspreises. Im Regelfall trägt der
Verkäufer die Gebühren. Sofern Käufer und Verkäufer eine Vertragsbeziehung zum
Zwecke des Kaufs bzw. Verkaufs eines Domainnamens bereits eingegangen sind, und
der Kauf bzw. Verkauf des Domainnamens nicht erfolgreich durchgeführt werden
kann, wird die zu zahlende Vergütung dennoch fällig. Der Kauf bzw. Verkauf
eines Domainnamens gilt dann als erfolgreich, sofern der Käufer den Domainnamen
technisch verwalten und die Daten des jeweiligen WHOIS Eintrages nach den
Bedingungen der zuständigen Vergabestelle ohne weitere Mitwirkung des
Verkäufers ändern kann. Übernehmen wir kurzzeitig treuhänderisch die Verwaltung
über den zu übertragenden Domainnamen, so gilt als erfolgreiche Übertragung
bereits der Moment, in dem wir Kontrolle über den Domainnamen erlangt haben und
der Verkäufer jegliche Kontrolle über diesen verloren hat. Wir behalten uns
insofern das Recht vor, die Zahlung der Provision sowie etwaige entstandene
Kosten von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige
vertragliche Pflichten verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen,
der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige vertragliche Pflichten verletzt,
Erfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben
sein. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in den Fällen zu
erheben, in denen Käufer bzw. Verkäufer einen avisierten Kauf bzw. Verkauf
eines Domainnamens/Internetprojekt und somit den Vertragsabschluss mit
Schädigungsabsicht verhindert. Schädigungsabsicht in diesem Sinne meint
insbesondere sich einen Vorteil zu verschaffen wie bspw. Umgehung des
Entrichtens der Gebühren, Anhebung des Preises im Laufe einer aktiven
Verkaufsphase, Abgabe einer fehlerhaften Angebotsabgabe mit betrügerischer
Absicht. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt das Zweifache der
Mindestgebühr, also 10%.

4. Rechtsverhältnis zwischen dem eintragenden Kunden und der
CDS SYSTEME GmbH & Co. KG

4.1 Der eintragende Kunde ist Berechtigter an der Domain

Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, berechtigt
zum Verkauf des eingetragenen Domainnamens zu sein und über die Domain frei
verfügen zu können. Gleiches gilt für Internetprojekte. Der eintragende Kunde
stellt uns in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen
uns frei, die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines
Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.

4.2 Keine Rechtsverletzungen Dritter durch Domain

Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der
eingetragene Domainname und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und
Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung
fällt in den Pflichtenbereich des eintragenden Kunden. Der eintragende Kunde
verpflichtet sich, uns alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung
dieser Pflicht beruhen.

4.3 Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain

Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der
eingetragene Domainname und die unter diesem Domainnamen abrufbaren Inhalte
nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den
Pflichtenbereich des eintragenden Kunden. Der eintragende Kunde verpflichtet
sich, uns alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht
beruhen.

4.4 Datenpflege und Entfernungspflicht bei Möglichkeit einer
Rechtsverletzung Dritter

Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, seine
persönlichen Daten – insbesondere seine E-Mail-Adresse – sowie die in der
Datenbank eingetragenen Angebote auf dem aktuellen Stand zu halten. Der
eintragende Kunde verpflichtet sich, einen eingetragenen Domainnamen aus der Datenbank
zu löschen, wenn er nicht mehr berechtigt zum Verkauf dieses Domainnamens ist,
insbesondere aber nach Abwicklung eines Verkaufs oder wenn die Registrierung
des betreffenden Domainnamens ausgelaufen ist. Der eintragende Kunde
verpflichtet sich, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung oder nach
anderweitiger Kenntniserlangung von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung
Dritter durch einen in seinem Kunden-Account eingetragenen Domainnamen oder ein
in seinem Kunden-Account eingetragenes Internetprojekt die betreffende
Eintragung bis zu einer Klärung aus der Datenbank zu entfernen, oder uns
ersatzweise umgehend zu informieren. Der eintragende Kunde verpflichtet sich,
uns alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten
beruhen.

4.5 Abwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages mithilfe
des Transaktions- und Treuhandservices

Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, im Falle eines
Kaufvertragsschlusses über einen eingetragenen Domainnamen oder ein
eingetragenes Internetprojekt mithilfe des Domain-Marktplatzes, einschließlich
des Falles einer Einigung im Rahmen einer Domainvermittlung nach den
Bestimmungen der AGB für die Domainvermittlung, die Abwicklung der Übertragung
des Domainnamens, auch als Teil eines Internetprojektes im Rahmen des
Transaktions- und Treuhandservices vorzunehmen. Soweit mit dem Domainnamen und/
oder dem Internetprojekt, auch weitere Daten, Webseiten oder sonstige
Gegenstände übertragen werden sollen, ist dies nicht Gegenstand der
Dienstleistung und hat insbesondere keinen Einfluss auf unsere Berechtigung zur
Auszahlung des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises. Käufer und Verkäufer
sind allein verantwortlich die Übertragung dieser weiteren Vertragsbestandteile
zu regeln. Der eintragende Kunde nimmt schon bei Eintragung zur Kenntnis, dass
er als Verkäufer gegebenenfalls im Rahmen des Transaktions- und
Treuhandservices die Kosten der Verlängerung der Registrierung zu tragen hat,
wenn das Ablaufdatum innerhalb der nächsten sechzig 60 Tage ab Vertragsschluss über
den Domainnamen bzw. dem Internetprojekt liegt.

4.6 Keine Abgabe von Geboten für eigene Domainnamen oder
Internetprojekte

Der eintragende Kunde verpflichtet sich, keine Gebote für die von ihm selbst
oder an uns herangetragene in die Datenbank eingestellten Domainnamen oder
Internetprojekte abzugeben und auch keinen Dritten mit der Abgabe von Geboten
zu beauftragen.

4.7 Unser Recht, die Eintragung in die Domain-Datenbank zu
verweigern bzw. einen eingetragenen Domainnamen zu löschen

Wir sind berechtigt, eine Eintragung in die Datenbank durch den Kunden
abzulehnen. Wir sind berechtigt, einen Eintrag in die Domain-Datenbank durch
den Kunden jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu
löschen. Wir werden einen Eintrag insbesondere löschen, wenn der Kunde durch
die Eintragung gegen die guten Sitten oder gegen die ihm obliegenden Pflichten
oder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Wir werden
einen Eintrag auch dann unverzüglich löschen, wenn wir glaubhaft davon Kenntnis
erlangen, dass die Eintragung des Domainnamens bzw. Internetprojektes durch den
Kunden und/oder die Nutzung des eingetragenen Domainnamens bzw.
Internetprojektes durch den Kunden möglicherweise Rechte Dritter verletzt. Die
Löschung bleibt bis zu einer gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Klärung
aufrechterhalten. Als relevante Rechte Dritter gelten insbesondere Firmen-,
Namens- und Markenrechte.

5. Verlauf eines Vertragsschlusses

5.1 Einstellen eines Domainnamens oder Internetprojekts in
die Datenbank und Präzisierung, ob darin ein verbindliches Angebot oder nur
eine Einladung zum Angebot liegt

Ein Kunde kann Domainnamen oder Internetprojekte, die er zum Verkauf
anbieten möchte, in die Datenbank eintragen. Die eingetragenen Domainnamen kann
der Kunde wieder aus der Datenbank entfernen, sofern diese (a) nicht
Bestandteil einer aktiven Verhandlung oder Auktion sind, (b) bereits verkauft
sind und sich vor allem in der Zahlungs- und/oder Transferphase befinden
und/oder (c) keiner Vermittlungsvereinbarung unterliegen. Der Kunde, der von
dieser Möglichkeit Gebrauch macht (Domain-Anbieter), kann dabei einen festen
Verkaufspreis und die Verkaufswährung angeben oder den Verkaufspreis offen
lassen. Gibt der Domain-Anbieter einen festen Verkaufspreis an, so liegt im
Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Vertrages zum angegebenen Verkaufspreis, welches solange
bindend ist, bis der Eintrag in der Datenbank geändert wurde und die Änderung
auf der betreffenden Seite des Domain-Marktplatzes wirksam geworden ist. Der
Verkaufspreis versteht sich als Endpreis für den Käufer, inklusive der für den
Verkäufer gültigen Mehrwertsteuer. Gibt der Domain-Anbieter keinen festen
Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes
lediglich eine Einladung zum Angebot vor. Der Domainanbieter hat die
Möglichkeit einen Betrag anzeigen zu lassen, ab welchen er gewillt ist Gebote
zu prüfen.

5.2 Kontaktherstellung zwischen Kaufinteressenten und dem
Anbieter

Kunden und Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, durch Eingabe von
Suchbegriffen in der Datenbank nach Angeboten auf dem Domain-Marktplatz zu
suchen. Kunden können verbindliche Angebote annehmen oder selber Gebote
abgeben. Wir behalten vor, die Annahme und Abgabe von Geboten nur zuvor
zertifizierten Bietern zu gestatten. Mit der Abgabe eines Gebotes wird ein
Gebotsverlauf gestartet. Die Abgabe des ersten Gebotes durch den Kunden gilt
als Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über den betreffenden Domainnamen
bzw. das betreffende Internetprojekt. Das Gebot des Kunden und die Reaktion des
Domain-Anbieters sowie weitere Reaktionen während eines Gebotsverlaufes werden
von uns an den jeweiligen Adressaten, soweit möglich, weitergeleitet. Mit
Zugang der Annahmeerklärung auf einen Antrag bei uns ist, vorbehaltlich der
Regelungen über den Beginn eines „Auktionsverlaufes“, der Vertrag zwischen dem
Domain-Anbieter und dem Kunden geschlossen.

5.3 Begrenzte Anzahl von Gebotsverläufen pro Kunde

Jeder Kunde kann nur an einer begrenzten Anzahl von Gebotsverläufen
gleichzeitig teilnehmen.

5.4 Währung des Gebotsverlaufes

Kunden haben die Möglichkeit, während des Gebotsverlaufes für einen
Domainnamen bzw. ein Internetprojekt die Währung für Gebote bzw. Gegengebote zu
wählen. Sobald beide Parteien bei Angebot und Gegenangebot innerhalb eines
Gebotsverlaufes die gleiche Währung benutzt haben, gilt diese Währung bis zum
Ende des Gebotsverlaufes.

5.5 Bindung an einen Antrag auf Vertragsschluss für eine
Woche

Macht ein Kunde einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages, so ist er
eine Woche, also exakt 168 Stunden, an diesen Antrag gebunden. Wir behalten uns
das Recht vor, dem Kunden die Auswahl einer kürzeren Bindungsfrist zu
gestatten. Nutzt der Bieter diese Option wird diese Frist dem Verkäufer
mitgeteilt. Der Antrag erlischt, wenn der andere Kunde den Antrag ablehnt, ein
Gegengebot abgibt oder die Bindungsfrist verstreichen lässt. Reagiert der
Domain-Anbieter auf einen Antrag eines kaufinteressierten Kunden innerhalb der Bindungsfrist
mit der Einstellung des Domainnamens in eine „Auktion“, so erlischt der Antrag
des kaufinteressierten Kunden dadurch nicht. Eine verspätete Annahmeerklärung
oder ein Gegengebot gelten als neuer Antrag. Der Antrag eines Verkäufers
gegenüber einem Kaufinteressenten erlischt ebenfalls, wenn in einem anderen
Gebotsverlauf mit einem anderen Kaufinteressenten über unsere Handelsplattform
bezüglich des betreffenden Domainnamens bzw. des betreffenden Internetprojekts
Einigung erzielt wurde.

5.6 Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer

Sämtliche Preisangaben, welche die Kunden untereinander während eines
Gebotsverlaufes als Gebote verwenden, verstehen sich als Endpreise inklusive
der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer

5.7 Kaufpreis / eventuelle Währungsumrechnung / Rundung

Kaufpreis für den Domainnamen bzw. das Internetprojekt ist der Preis in der
Währung über den durch fristgemäße Annahme eines Antrags Einigung erzielt
wurde. Dieser Kaufpreis in dieser Einigungswährung wird bei der Abwicklung des
Vertrages sowohl zwischen Käufer und Verkäufer als auch zwischen den Kunden und
uns zugrunde gelegt. Ist die Einigungswährung nicht mit der vom Kunden
gewählten bzw. mit der dem Kunden zugeordneten Währung identisch, so erfolgt im
Moment der Einigung automatisch eine Umrechnung des Kaufpreises in die vom
Kunden gewählte bzw. die dem Kunden zugeordnete Währung. Der Wechselkurs dieser
Umrechnung bestimmt sich nach dem zum Einigungszeitpunkt aktuellsten uns
vorliegenden Wechselkurs der Europäischen Zentralbank, gerundet auf fünf
Stellen hinter dem Komma. Das Ergebnis der kaufmännischen Rundung ist der
Kaufpreis zuzüglich etwaiger an uns zu zahlende Gebühren des Kunden in der vom
Kunden gewählten bzw. in der dem Kunden zugeordneten Währung.

5.8 Unsere Stellung im Verlauf des Vertragsschlusses

Wir stellen eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vertragsanbahnung
beim Handel mit Domainnamen und Internetprojekten zur Verfügung. Kaufverträge
kommen ausschließlich zwischen den Kunden zustande, denen im Falle des Verkaufs
eines Internetprojekts die Regelung der Vertragskonditionen bezüglich des
Inhalts und Umfangs des Projektes freisteht. Wir treten grundsätzlich weder als
Verkäufer noch als Käufer auf, außer unsere eigenen Domains betreffend. Wer
treten im Rahmen des Datenbank-Service als Versteigerer oder Vermittler auf.
Wir sind berechtigt, eigene Domainnamen bzw. Internetprojekte in die Datenbank
einzustellen und zum Verkauf anzubieten. Wir sind berechtigt, in Einzelfällen selbst
als Käufer eines Domainnamens oder Internetprojekts aufzutreten. Treten wir als
Anbieter oder als Kaufinteressent für einen Domainnamen bzw. ein
Internetprojekt auf, so werden wir den Vertragspartner auf diese
Besonderheit hinweisen.

5.9 Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Verkäufer

Der Verkäufer ist sich darüber bewusst, dass der Käufer im Falle der
Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Verkäufer gerichtlich zur
Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann. Der Verkäufer
ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach
Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Käufers
(Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.

5.10 Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs

Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos
nach Abschluss der Bestellung, also unmittelbar nachdem der Kunde den
Zahlungsvorgang ausdrücklich eingeleitet hat.

6. Besonderheit für den kaufinteressierten Kunden bzw.
Käufer

6.1 Abgabe einer Annahmeerklärung bei festem Verkaufspreis

Der kaufinteressierte Kunde ist sich dessen bewusst, dass, im Falle eines
Festpreises für einen eingestellten Domainnamen oder ein eingestelltes
Internetprojekt, der Kaufvertrag über den betreffenden Domainnamen bzw. das
betreffende Internetprojekt zu dem angegebenen Kaufpreis in der angegebenen
Währung in dem Moment zustande kommt, in dem sein Gebot als Annahmeerklärung
bei uns eintrifft. Der kaufinteressierte Kunde als Käufer kann sich später
weder gegenüber uns noch gegenüber dem Verkäufer darauf berufen, er habe nicht
gewusst, dass es sich bei seiner Erklärung um eine rechtsverbindliche
Annahmeerklärung handelte.

6.2 Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Käufer

Der Käufer ist sich darüber bewusst, dass der Verkäufer im Falle der
Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Käufer gerichtlich zur
Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann. Der Käufer
ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach
Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Verkäufers
(Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.

6.3 Keine Garantie für die Inhaberschaft des Verkäufers oder
Eigenschaften des Domainnamens bzw. Internetprojektes

Der Käufer erkennt an, dass wir keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass der
Domain-Anbieter tatsächlich Inhaber des verkauften Domainnamens bzw.
Internetprojektes ist bzw. dass der Domain-Anbieter tatsächlich und rechtlich
in der Lage ist, die Inhaberschaft an dem verkauften Domainnamen oder
Internetprojekt zu verschaffen. Wir übernehmen ferner keine Gewähr dafür, dass
eine Übertragung des angebotenen Domainnamens oder des angebotenen
Internetprojektes auf den Erwerber technisch möglich und durchführbar ist. Wir
übernehmen ferner ebenfalls keine Gewähr für Eigenschaften  des
betreffenden Domainnamens oder Internetprojektes. Dies gilt insbesondere, aber
nicht ausschließlich, für Besucherzahlen und Traffic-Information. Wir
übernehmen keine Gewähr dafür, dass der eingetragene Domainname bzw. das eingetragene
Internetprojekt frei von Firmen-, Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen
Rechten Dritter ist und vom Käufer verwendet werden kann, ohne dadurch Rechte
Dritter zu verletzen; eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Käufer. Der
Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder
Schadenersatzansprüche in Bezug auf den gekauften Domainnamen bzw. das gekaufte
Internetprojekt gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer, direkt geltend
machen muss.

7. Auktion

7.1 Allgemeine Bestimmungen

Hat ein kaufinteressierter Kunde im Rahmen eines Gebotsverlaufes ein Antrag
auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben, so kann sich der Domain-Anbieter
entschließen, den Domainnamen bzw. das Internetprojekt zur „Auktion“
einzustellen. Dadurch wird ein „Auktionsverlauf“ gestartet. In diesem Fall
nimmt der Domain-Anbieter zwar das Angebot des kaufinteressierten Kunden
(bedingt) an, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass noch andere
kaufinteressierte Kunden innerhalb der Auktionszeit höhere Gebote abgeben. Die
Regeln über den Verlauf eines Vertragsschlusses nach Punkt 5 dieser Marktplatz
AGB, insbesondere – aber nicht ausschließlich – jene über Währung und
Preisangaben inkl. Mehrwertsteuer, gelten für den „Auktionsverlauf“
entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen „Auktionsverlauf“
anwendbar sind. Ebenso gelten die anderen Punkte dieser AGB insbesondere – aber
nicht ausschließlich – Punkt 6 dieser Marktplatz AGB für den „Auktionsverlauf“
entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen „Auktionsverlauf“
anwendbar sind.

7.2 Verbindliche Willenserklärungen des Domain-Anbieters

Entschließt sich der Domain-Anbieter, den Domainnamen bzw. das
Internetprojekt zur „Auktion“ einzustellen, so liegt darin eine verbindliche
Annahme des Angebots des kaufinteressierten Kunden unter den Bedingungen, dass
erstens innerhalb der noch übrig bleibenden Bindungsfrist für das Angebot des
kaufinteressierten Kunden kein höheres Gebot für diesen Domainnamen im Rahmen
eines „Auktionsverlaufes“ über die Plattform abgegeben wird, und dass zweitens
kein Abbruch der Auktion durch uns erfolgt. Gleichzeitig erklärt der
Domain-Anbieter mit dem Einstellen zur „Auktion“ verbindlich die Annahme des
höchsten im „Auktionsverlauf“ abgegebenen gültigen Gebots für den Fall, dass
der „Auktionsverlauf“ nicht durch uns abgebrochen wird. Der Domain-Anbieter,
der einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt zur „Auktion“ einstellt, darf
seinen Domainnamen nirgendwo außerhalb der „Auktion“ zum Verkauf anbieten bzw.
außerhalb des „Auktionsverlaufes“ kontrahieren.

7.3 Ende der Auktion

Die „Auktion“ endet grundsätzlich mit dem Ende der Bindungsfrist des
kaufinteressierten Kunden für das Angebot, auf welches der Domain-Anbieter den
„Auktionsverlauf“ startet. Wird in den letzten 5 (fünf) Minuten vor Ende der
„Auktionsdauer“ noch ein gültiges Gebot abgegeben, so verlängert sich die
„Auktionszeit“ um 10 (zehn) Minuten. Weitere Verlängerungen um jeweils 10
Minuten sind unbegrenzt möglich, solange weitere gültige Gebote abgegeben
werden.

7.4 Auktionsverlauf und Transfer

Während der „Auktionszeit“ können Internetnutzer den Domainnamen und das
aktuelle Höchstgebot einsehen. Kunden können höhere Gebote abgeben. Alle Gebote
verstehen sich als Angebote zu einem Kaufvertrag über den Domainnamen zum Preis
des Gebots und zu den Bedingungen des Kaufvertragsformulars. Wird während eines
„Auktionsverlaufes“ kein Gebot abgegeben, so besteht – vorbehaltlich Punkt 7.5
dieser Marktplatz AGB – mit Ende der „Auktion“ ein Kaufvertrag zwischen dem
kaufinteressierten Kunden und dem Domain-Anbieter, der auf das Angebot des
kaufinteressierten Kunden mit der Einstellung zur Auktion reagiert hat. Werden
während eines Auktionsverlaufes höhere Gebote wirksam abgegeben, so besteht –
vorbehaltlich Punkt 7.5 dieser Marktplatz AGB – mit Ende der Auktion ein
Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden Kunden und dem Domainanbieter. Dies
gilt auch, wenn die Gebotsseite während und/oder zum Ende des Auktionsverlaufes
aus technischen Gründen nicht erreichbar ist. Im Anschluss an den
Auktionsverlauf wird der Transfer des Domainnamens bzw. des Internetprojektes
im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices über uns durchgeführt.

7.5 Unser Recht, bei Bedarf Auktionen abzubrechen

Wir sind berechtigt, einen Auktionsverlauf abzubrechen. Die Entscheidung
über den Abbruch einer „Auktion“ liegt in unserem Ermessen. Wir können
insbesondere – aber nicht ausschließlich – eine Auktion abbrechen, wenn sie
glaubhaft von einer Rechtsverletzung Dritter durch den Domainnamen erfährt. Im
Fall eines Abbruchs eines Auktionsverlaufes durch uns kommt es zu keinerlei Vertragsschluss
zwischen Domain-Anbieter und kaufinteressierten Kunden bzw. jenen Kunden, die
ein Gebot im Auktionsverlauf abgegeben haben. Dies gilt nicht, wenn wir eine
„Auktion“ abbrechen, weil sie nach ihrem Ermessen glaubhaft davon erfahren hat,
dass das Gebot, auf welchem der Beginn des Auktionsverlaufes beruhte,
irrtümlich abgegeben wurde; in diesem Fall bleibt es dem Domain-Anbieter
unbenommen, sich auf den Vertrag mit jenem kaufinteressierten Kunden zu
berufen, dessen Gebot er bei Start der „Auktion“ angenommen hatte.

7.6 Unser Recht, Gebote zu annullieren/ Missbrauchssanktion

Wir sind berechtigt, einzelne Gebote, die während des
„Auktionsverlaufs” abgegeben worden sind, zu annullieren, wenn diese
offensichtlich nicht ernst gemeint waren oder auf einem Irrtum beruhen. Der
Auktionsverlauf wird in diesem Fall von uns und von allen Teilnehmern der
„Auktion” so behandelt, als wäre das annullierte Gebot nie abgegeben
worden. Gibt ein Kunde missbräuchliche Gebote während eines
„Auktionsverlaufes” ab, so können wir diesen Kunden ohne Vorankündigung
von der Handelsplattform ausschließen.

7.7 Haftungsfreizeichnung

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Internetseite, auf welcher
Gebote für einen „Auktionsverlauf“ abgegeben werden können, permanent erreichbar
ist. Der Domain-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass im Falle der
Erreichbarkeit der Gebotsseite ein höheres Gebot erzielt worden wäre. Ein
potentieller Bieter kann sich nicht darauf berufen, dass er bei Erreichbarkeit
der Gebotsseite den Domainnamen erworben hätte.

8 Sonderauktionen

8.1 Allgemeines

Ein Domain-Anbieter kann einen „Auktionsverlauf“ mit unserer Zustimmung auch
ohne vorherigen Gebotsverlauf starten. Für diesen gelten, soweit hier nichts
anderes bestimmt ist, die obigen Regeln über den Gebotsverlauf. Wir erheben
hierfür eine einmalige Gebühr von 10,– EUR.

8.2 „Auktionen“ mit Zielvorstellungspreis (Reserved Price)

Im Fall der „Auktionen“ mit Mindestpreis kann der Domain-Anbieter einen
Preis festlegen, ab welchem er bereit ist, den Domainnamen zu verkaufen
(Zielvorstellungspreis). Während des Gebotsverlaufes wird das jeweils höchste
Gebot öffentlich angezeigt. Ist das höchste Gebot niedriger als der
Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters, so wird dies auf der Gebotsseite
mitgeteilt. Der Zielvorstellungspreis selbst wird nicht kommuniziert. Wird bis
zum Ende des Auktionsverlaufes der Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters
nicht erreicht, so kommt es zu keinerlei Vertragsschluss. Der Domain-Anbieter
hat jedoch während des Auktionsverlaufes die Möglichkeit, seinen
Zielvorstellungspreis zu vermindern.

8.3 Ende der „Auktionen“ und „Auktionsverlauf“ bei
Sonderauktionen

Bei „Sonderauktionen“ wird der Zeitpunkt für das Ende der „Auktion“ für jede
„Auktion“ einzeln festgelegt und ist im Internet einsehbar. Wir sind
berechtigt, „Sonderauktionen“ zu verlängern. Wir werden dies insbesondere dann
tun, wenn aufgrund von Schwierigkeiten in der Soft- und/oder
Hardware-Infrastruktur eine problemlose Teilnahme am Bietverfahren
abschnittsweise nicht für alle Bietinteressenten gewährleistet war.

9. Publikationsrecht

Wir haben das Recht, zu Referenzzwecken den verkauften Domainnamen sowie den
erzielten Kaufpreis auf ihrer Website oder an anderen Stellen zu
veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn Käufer oder Verkäufer der
Veröffentlichung rechtzeitig vor Beendigung des Domaintransfer- und
Treuhandservices in Textform zu unseren Händen widerspricht. Wurde der
Domainname im Rahmen eines „Auktionsverlaufes“ oder im Rahmen des
Domain-Vermittlungsservices verkauft, so waren Domainname und Höchstgebot
ohnehin bei Ende der Auktion und/oder durch die aktive Vermarktung im Internet
einsehbar. Aus diesem Grund ist in diesem Fall ein Widerspruch nach Abs. 2 des
9. dieser Vereinbarung nicht möglich. Wir werden den Domainnamen und den
Kaufpreis einer verkauften Domain nicht veröffentlichen, wenn dies von einer
der Kaufvertragsparteien rechtzeitig beantragt wurde.

10. Haftungsausschluss

Wir schließen im Verhältnis zum Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die
auf eine Datenfehlübertragung, auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte
Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind.
Dies jedoch nur soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der CDS SYSTEME GmbH & Co.
KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen
gelten die Regelungen zu Haftungsbeschränkungen sowie Freistellung entsprechend
den Regelungen aus den AGB.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Köln
ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten. Die CDS SYSTEME
GmbH & Co. KG darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen
Kaufgesetze.

11.2 Änderungen der AGB

Wir sind berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden
zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für
den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern
der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, den Kunden
mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so sind wir
berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto
zu sperren.

11.3 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw.
der AGB im Übrigen nicht berührt.

11.4 Vertragssprache

Verträge, insbesondere Dienstleistungsverträge, können mit der CDS SYSTEME
GmbH & Co. KG ausschließlich in Deutsch oder Englisch abgeschlossen werden.

Stand: Juni 2022

 

 

 

Jetzt loslegen

benic ist Ihr starker Partner